ALLGEMEINE VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN (AVB)


§ 1 Gegenstand (1)

Die hier abgedruckten allgemeinen Veranstaltungsbedingungen betreffen die COCKTAILTOUR in Deutschland. (2) Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Gast diese AVB an.


§ 2 Kein Rückkauf / Umtausch

Der Rückkauf bzw. Umtausch bereits erworbener Eintrittskarten ist ausgeschlossen.


§ 3 Wiederverkauf Der Wiederverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet.


§ 4 Cocktailgutscheine

(1) Die Cocktailgutscheine können nur gegen den entsprechenden in der Lokalität angebotenen Cocktail bzw. gegen einen Softdrink eingetauscht werden. Der Wert wird nicht erstattet.

(2) Die Cocktailgutscheine sind nur am Abend der Veranstaltung gültig.


§ 5 Ausstiegsklausel Der Veranstalter behält sich vor, im Falle unvorhergesehner Ereignisse, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Die Eintrittskarten werden in diesem Fall innerhalb von 14-Tagen in den jeweiligen Vorverkaufsstellen zurückgenommen.


§ 6 Zutritt zu den Lokalitäten

(1) Die Eintrittskarte berechtigt zum Zutritt in allen teilnehmenden Lokalitäten und zu der Abschlussveranstaltung am Abend der Veranstaltung. Der Einlass kann von der jeweiligen Lokalität aufgrund von zu starken Alkoholgenuss etc. im Einzelfall verweigert werden.

(2) Es ist auf den jeweiligen Dresscode der einzelnen Lokalitäten Acht zu geben.

(3) Das Hausrecht übt der jeweilige Gastronom aus. (4) In den jeweiligen Lokalitäten fällt kein Mindestverzehr an.


§ 7 Sicherheitspersonal Den vom in der jeweiligen Lokalität anwesenden Sicherheitspersonal gemachten Anweisungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.


§ 8 Cocktailgläser Die Cocktailgläser bleiben im Eigentum der jeweiligen Gastronomen.


§ 9 Fotos / Presse

(1) Die teilnehmenden Gäste erklären sich damit einverstanden, dass Fotos die während der Cocktail-Tour von ihnen gemacht werden in den lokalen Tages- und Wochenzeitungen erscheinen und auf der Internetpräsens des Veranstalters (www.cocktail-tour.de) abrufbar und frei einsehbar sind. Zudem können einzelne Bilder zu Werbezwecken weiterverwendet werden.

(2) Anträge einzelne Fotos von der Internetpräsenz zu löschen, sind direkt an den Veranstalter, Young4mation Ltd. zustellen.


§ 10 Haftungsausschluss

(1) Der Veranstalter schließt die Haftung für Waren und Dienstleistungen die von den einzelnen Gastronomen neben der Veranstaltung (Speisen, Getränke etc.) erbracht werden aus. Diesbezüglich hat sich der Gast direkt mit dem entsprechenden Gastronom in Verbindung zu setzen. Soweit ein Auswahlverschulden für Dritte als Warenanbieter oder Dienstleister in Betracht kommt, schließt der Veranstalter diesbezügliche Fahrlässigkeit und mittlere Fahrlässigkeit aus und beschränkt diese Haftung auf ausschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl der Anbieter. Die Beweislast trägt in allen Fällen der Gast.

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unerlaubte Handlung während der COCKTAILTOUR verursacht wurden. Für die Sicherheit in den Lokalitäten ist der jeweilige Gastronom verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter es vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat, die nötigen Maßnahmen zu treffen um diese Schäden abzuwehren. Im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit gilt dies nicht, wenn der Veranstalter die nötigen Gefahrenabwehrmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat.

(3) Im Falle des Abs.1 beträgt die Haftung höchstens den 10-fachen Eintrittspreis.